Öffnungszeiten März bis November (je nach Wetterlage und Bodenverhältnissen)
Mittwoch 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Sonn-/Feiertag 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Preise
Mittwoch | Samstag/Sonntag/Feiertag | |
50ccm | kostenfrei | kostenfrei |
65ccm bis 85ccm | 5,00 € | 15,00 € |
ab 125ccm | 10,00 € | 25,00 € |
Quads | 15,00 € | 30,00 € |
Seitenwagen | 25,00 € | 50,00 € |
Stromanschluss: | 10,00 € pro Tag (gilt auch für Mitglieder) |
Übernachtung & Nutzung WCs & Nutzung Duschen |
15,00 € pro Fahrer/Übernachtung
5,00 € pro Begleitperson/Übernachtung
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Eingeschlossene Leistungen:
- Nutzung der Moto-Cross-Rennstrecke
- Nutzung der Enduro-Strecke
- Nutzung der Kindercross-Strecke bis 50ccm
- Nutzung der Toiletten
- Nutzung der Trial-Sektionen (nur mit Trial-Motorrädern)
Nutzungsbedingungen
Vor Trainingsbeginn ist eine Haftverzichtserklärung zu unterschreiben. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen unsere Strecken nur in Begleitung eines Elternteiles oder einer Aufsichtsperson nutzen. Diese hat dann auch die Haftverzichtserklärung mit zu unterschreiben. Wenn nur eine Aufsichtsperson als Begleitung dabei ist, ist eine schriftliche Vollmacht der Eltern erforderlich und bei der Anmeldung vorzulegen.
Regeln: Verstöße führen zu sofortigem Trainingsverbot!
1. Ohne Anmeldung beim Platzwart vor Ort ist das Befahren des MCC-Geländes nicht gestattet.
2. Im Fahrerlager ist das Fahren mit MX-Motorrädern o.Ä. nur auf asphaltierten Wegen gestattet. Das durchfahren der Wassergräben ist nicht erlaubt. Schrittgeschwindigkeit ist dabei einzuhalten.
3. Bei schlechten Witterungsbedingungen wird die MX-Strecke geschlossen. Trainingsbetrieb ist dann nur auf der Enduro-Strecke möglich.
4. Hunde sind an der Leine zu führen. Die „Hinterlassenschaften“ sind vom Besitzer selbst (nicht auf dem MCC Gelände) zu entsorgen.
5. Der Müll ist grundsätzlich mit nach Hause zu nehmen.
6. Das Verlassen der vorgegebenen Fahrwege ist verboten. Kein „wildes“ Umherfahren, kein eigenmächtiges "Elemente-Training", kein Abkürzen von Streckenabschnitten.
7. Das Befahren aller Rettungs- und Verbindungswege mit Motorrädern o.Ä. ist verboten.
8. Das Verlassen des MCC-Geländes mit nicht zugelassenen Fahrzeugen ist verboten.
9. Das Befahren der Startgerade sowie die Nutzung der Startanlage sind verboten.
10. Das Waschen / Kärchern von Motorrädern und Equipment ist verboten.
11. Das Fahren entgegengesetzt der vorgeschriebenen Fahrtrichtung ist verboten.
12. Das Entfernen von Absperrungen und die Benutzung der oberen Enduro Wettkampfstrecke ist verboten.
13. Das Befahren der Strecken ist nur mit vollständiger MX / Enduro Schutzkleidung erlaubt. (Helm, Schutzbrille, Stiefel, Handschuhe, Oberkörperprotektor, Fahrerhose, Fahrershirt)
14. Auf dem gesamten Gelände ist der Besitz oder der Konsum von Drogen oder Rauchmitteln (Kanabis o.ä.) verboten !
Hinweis: Die Öffnungszeiten sind die der gesamten Motorsportanlage. Das heisst: Das Fahren auf den Strecken ist rechtzeitig zu beenden, so dass zum Ende der Öffnungszeit der Platzwart das Gelände / Fahrerlager schließen kann!